DAS LERNEN GEHT WEITER
Mit Erhalt des Flugbrevets ist es den Piloten erlaubt, oh- ne Fluglehrer und somit frei zu fliegen. Es heisst aber auch, dass man mit den abgeschlossenen Prüfungen erst über die dafür notwendige Grundlage verfügt und man mit den weiteren Flügen noch sehr viel zusätzliche Erfahrung sammeln muss und wird.

Quelle: azoom.ch
Obwohl wir von „freiem Fliegen“ sprechen, ist unsere Freiheit nicht grenzenlos. Denn es gibt zahlreiche Re- geln und Vorschriften zu beachten. So haben wir beim Fliegen stets unser Brevet und die Versicherungskarte auf uns zu tragen, so dass wir bei einer allfälligen Kont- rolle am Start- oder Landeplatz nicht gebüsst werden können.
Auch müssen wir unsere Gleitschirme mit unserer per- sönlichen Versicherungsnummer in einer genormten Schriftgrösse kennzeichnen. Wir haben Wildschutz- und Ruhezonen zu respektieren. Die Flugverbotszonen in der Nähe von Flughäfen und Flugplätzen oder die beim alljährlichen WEF in Davos sind aus Sicherheitsgründen unbedingt zu beachten und zu meiden.
Wie auf der Strasse gibt es auch in der Luft Verkehrs- regeln. Diese Regeln bestimmen, wer in der Luft Vortritt hat. Tummeln sich beispielsweise viele Gleitschirme und/oder andere Flugobjekte (Delta, Segelflugzeug, Bal- lon, Zeppelin, Motorflugzeug, Helikopter etc.) in Hang- nähe oder in einem lokal begrenzten Thermikschlauch, dann besteht bei einem unkoordinierten Herumfliegen Kollisionsgefahr.
Die Einhaltung dieser Flugverkehrsregeln aller Beteilig- ten verringert diese Gefahr auf ein Mindestmass.